1. Grundhaltung: Wertschätzung und Respekt
Das Ziel jedes Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Kultur der Achtsamkeit. Basierend auf der Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt, erfordert diese Kultur neben einem bewussten und reflektierten Umgang mit sich selbst auch einen grenzachtenden und wertschätzenden Um gang mit den Mitarbeitenden und den schutz- oder hilfebedürftigen Menschen.
Der Begriff „Schutzbefohlene", der im Kontext der Prävention häufiger gebraucht wird, ist ein ju ristischer. Schutzbefohlene sind im Sinne des §174 StGB Personen unter 18 Jahren, die in einem besonderen Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnis stehen. In den Schutzkreis dieses Perso nenkreises sind nach§ 225 StGB volljährige Personen einbezogen, die wegen Gebrechlichkeit oder wegen Krankheit wehrlos sind.
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